Was ist Dorfentwicklung?
Die Dorfentwicklung, auch Dorferneuerung genannt, ist Teil der Strukturpolitik der Bundesländer für den ländlichen Raum. Sie begleitet den Strukturwandel und fördert die Anpassung an die zukünftigen Anforderungen an das Dorf, sowohl als Wohn- und Arbeitsraum als auch in den sozialen und kulturellen Bereichen. Dabei soll die Eigenart der ländlichen Siedlungen im Rahmen ihrer regionalen Identität bewahrt werden. Zusammengefasst zielt die Dorferneuerung auf die Erhaltung und Verbesserung der ökonomischen, ökologischen, ästhetischen und kulturellen Aspekte des Dorfes.
Die konkreten Maßnahmen der Dorferneuerung für den öffentlichen Bereich orientieren sich an den Ergebnissen, die im Zuge der Dorferneuerungsplanung durch die Menschen im Dorf, die Arbeitskreise und die Planer erarbeitet wurden und schließlich durch die politischen Gremien beschlossen worden sind. Kein anderes Planungsinstrument ist vergleichbar stark auf die intensive Beteiligung der Menschen vor Ort ausgerichtet.
Mitbestimmend für die Identität und die Einzigartigkeit des Dorfes sind die landwirtschaftlichen Hofstellen und ortsbildprägenden Gebäude, deren Erscheinungsbild in wesentlichen Teilen auf den Bauformen und -traditionen aus historischer Zeit beruhen. Die Gebäude mit ihren umgebenden Grundstücken befinden sich i. d. R. im Privatbesitz und können mit dem Ziel der Ortsbildpflege gestaltet bzw. saniert werden. Die Dorferneuerung berücksichtigt ökonomische, ökologische, ästhetische und kulturelle Zusammenhänge des Dorfs gleichermaßen und zielt auf die Identifikation der Bewohner mit ihrer Heimat ab.
Um die Entwicklung im Dorf in Gang zu bringen, fördern die Länder die Dorferneuerung, die als Hilfe zur Selbsthilfe gedacht ist und daher die Bürger befähigen soll, nach der Förderungsphase die Entwicklung eigenverantwortlich und eigenfinanziert in die Hände zu nehmen.
Aufgaben und Ziele der Dorferneuerung
- Erarbeiten von Leitbild und Leitlinien für die künftige Entwicklung
- Erhalt und Verbesserung der ländlichen Siedlung als Standort für land- und forstwirtschaftliche Betriebe
- Verringerung des Arbeitsaufwands für land- und forstwirtschaftliche Betriebe
- in Einklang bringen der Umweltauswirkungen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe mit zeitgemäßen Wohnerfordernissen
- Verbessern der Lebensverhältnisse bäuerlicher Familien
- Stärken der allgemeinen Wirtschaftskraft des Dorfes
- Sicherung der ortstypischen Bausubstanz (ggf. durch Umnutzung)
- Wohnumfeldverbesserung
- Bewahrung bzw. Wiederherstellung der dörflichen ökologischen Eigenart und Vielfalt
- Einbindung des Dorfs in die Landschaft
- Anstoß für weitere öffentliche und private Investitionen
Planungen der Dorfentwicklung werden in Kooperation mit dem Büro mensch und region, Hannover angeboten. Zum Leistungsspektrum gehört die Antragstellung zur Aufnahme in das Landesprogramm, die Durchführung der Dorfentwicklungsplanung und die Umsetzungsbegleitung.
Auswahl aktueller Dorfentwicklungsverfahren
Dorfentwicklung, Verbunddorferneuerung Wiestedörfer Gemeinde Reeßum | Start 2012 Verfahrensdauer* bis 2019 |
Dorfentwicklung Adelheidsdorf >> Umsetzungsbegleitung Gemeinde Adelheidsdorf, Samtgemeinde Wathlingen | Start 2012 Verfahrensdauer* bis 2020 |
Dorfentwicklung Anemolter/Schinna >> Umsetzungsbegleitung Gemeinde Stolzenau, Samtgemeinde Mittelweser | Start 2013 Verfahrensdauer* bis 2021 |
Dorfentwicklung Agathenburg >> Umsetzungsbegleitung Gemeinde Agathenburg, Samtgemeinde Horneburg | Start 2014 Verfahrensdauer* bis 2021 |
Dorfentwicklung Südharz >> Umsetzungsbegleitung Stadt Herzberg am Harz / Stadt Bad Lauterberg im Harz | Start 2014 Verfahrensdauer* bis 2022 |
Dorfentwicklung Walsroder Heidmark >> Umsetzungsbegleitung Stadt Walsrode | Start 2015 Verfahrensdauer* bis 2021 |
Dorfentwicklung Weser-Meerbach-Region >> Umsetzungsbegleitung Brokeloh (Gemeinde Landesbergen), Gemeinden Estorf, Husum und Leese Samtgemeinde Mittelweser | Start 2015 Verfahrensdauer* bis 2022 |
Dorfentwicklung Selsingen Südgemeinden >> Umsetzungsbegleitung Gemeinden Rhade, Ostereistedt und Seedorf, Samtgemeinde Selsingen | Start 2016 Verfahrensdauer* bis 2022 |
Dorfentwicklung Bergdorfregion Harz >> Umsetzungsbegleitung Stadt Herzberg am Harz / Stadt Braunlage | Start 2016 Verfahrensdauer* bis 2023 |
Dorfentwicklung Harzer Klosterdörfer >> Umsetzungsbegleitung Gemeinde Walkenried / Stadt Braunlage | Start 2017 Verfahrensdauer* bis 2025 |
Dorfentwicklung Nottensdorf / Bliedersdorf >> Planungsphase Gemeinden Nottensdorf und Bliedersdorf, SG Horneburg | Start 2019 |
Dorfentwicklung Wiedau-Walsede >> Planungsphase Gemeinden Bothel, Brokel, Hemsbünde und Kirchwalsede, SG Bothel | Start 2019 |
* Für die angegebene Verfahrensdauer kann keine Gewähr übernommen werden. Die genauen Zeiträume sind beim zuständigen Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) abzufragen.