Was ist Dorfentwicklung?

Die Dorfentwicklung, auch Dorferneuerung genannt, ist Teil der Strukturpolitik der Bundesländer für den ländlichen Raum. Sie begleitet den Strukturwandel und fördert die Anpassung an die zukünftigen Anforderungen an das Dorf, sowohl als Wohn- und Arbeitsraum als auch in den sozialen und kulturellen Bereichen. Dabei soll die Eigenart der ländlichen Siedlungen im Rahmen ihrer regionalen Identität bewahrt werden. Zusammengefasst zielt die Dorferneuerung auf die Erhaltung und Verbesserung der ökonomischen, ökologischen, ästhetischen und kulturellen Aspekte des Dorfes.

Die konkreten Maßnahmen der Dorferneuerung für den öffentlichen Bereich orientieren sich an den Ergebnissen, die im Zuge der Dorferneuerungsplanung durch die Menschen im Dorf, die Arbeitskreise und die Planer erarbeitet wurden und schließlich durch die politischen Gremien beschlossen worden sind. Kein anderes Planungsinstrument ist vergleichbar stark auf die intensive Beteiligung der Menschen vor Ort ausgerichtet.

Mitbestimmend für die Identität und die Einzigartigkeit des Dorfes sind die landwirtschaftlichen Hofstellen und ortsbildprägenden Gebäude, deren Erscheinungsbild in wesentlichen Teilen auf den Bauformen und -traditionen aus historischer Zeit beruhen. Die Gebäude mit ihren umgebenden Grundstücken befinden sich i. d. R. im Privatbesitz und können mit dem Ziel der Ortsbildpflege gestaltet bzw. saniert werden. Die Dorferneuerung berücksichtigt ökonomische, ökologische, ästhetische und kulturelle Zusammenhänge des Dorfs gleichermaßen und zielt auf die Identifikation der Bewohner mit ihrer Heimat ab.

Um die Entwicklung im Dorf in Gang zu bringen, fördern die Länder die Dorferneuerung, die als Hilfe zur Selbsthilfe gedacht ist und daher die Bürger befähigen soll, nach der Förderungsphase die Entwicklung eigenverantwortlich und eigenfinanziert in die Hände zu nehmen.

Aufgaben und Ziele der Dorferneuerung

  • Erarbeiten von Leitbild und Leitlinien für die künftige Entwicklung
  • Erhalt und Verbesserung der ländlichen Siedlung als Standort für land- und forstwirtschaftliche Betriebe
  • Verringerung des Arbeitsaufwands für land- und forstwirtschaftliche Betriebe
  • in Einklang bringen der Umweltauswirkungen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe mit zeitgemäßen Wohnerfordernissen
  • Verbessern der Lebensverhältnisse bäuerlicher Familien
  • Stärken der allgemeinen Wirtschaftskraft des Dorfes
  • Sicherung der ortstypischen Bausubstanz (ggf. durch Umnutzung)
  • Wohnumfeldverbesserung
  • Bewahrung bzw. Wiederherstellung der dörflichen ökologischen Eigenart und Vielfalt
  • Einbindung des Dorfs in die Landschaft
  • Anstoß für weitere öffentliche und private Investitionen

Planungen der Dorfentwicklung werden in Kooperation mit dem Büro mensch und region, Hannover angeboten. Zum Leistungsspektrum gehört die Antragstellung zur Aufnahme in das Landesprogramm, die Durchführung der Dorfentwicklungsplanung und die Umsetzungsbegleitung.

Auswahl aktueller Dorfentwicklungsverfahren

Dorfentwicklung, Verbunddorferneuerung Wiestedörfer
Gemeinde Reeßum
Start 2012
Verfahrensdauer* bis 2019
Dorfentwicklung Adelheidsdorf >> Umsetzungsbegleitung
Gemeinde Adelheidsdorf, Samtgemeinde Wathlingen
Start 2012
Verfahrensdauer* bis 2020
Dorfentwicklung Anemolter/Schinna >> Umsetzungsbegleitung
Gemeinde Stolzenau, Samtgemeinde Mittelweser
Start 2013
Verfahrensdauer* bis 2021
Dorfentwicklung Agathenburg >> Umsetzungsbegleitung
Gemeinde Agathenburg, Samtgemeinde Horneburg
Start 2014
Verfahrensdauer* bis 2021
Dorfentwicklung Südharz >> Umsetzungsbegleitung
Stadt Herzberg am Harz / Stadt Bad Lauterberg im Harz
Start 2014
Verfahrensdauer* bis 2022
Dorfentwicklung Walsroder Heidmark >> Umsetzungsbegleitung
Stadt Walsrode
Start 2015
Verfahrensdauer* bis 2021
Dorfentwicklung Weser-Meerbach-Region >> Umsetzungsbegleitung
Brokeloh (Gemeinde Landesbergen), Gemeinden Estorf, Husum und Leese
Samtgemeinde Mittelweser
Start 2015
Verfahrensdauer* bis 2022
Dorfentwicklung Selsingen Südgemeinden >> Umsetzungsbegleitung
Gemeinden Rhade, Ostereistedt und Seedorf, Samtgemeinde Selsingen
Start 2016
Verfahrensdauer* bis 2022
Dorfentwicklung Bergdorfregion Harz >> Umsetzungsbegleitung
Stadt Herzberg am Harz / Stadt Braunlage
Start 2016
Verfahrensdauer* bis 2023
Dorfentwicklung Harzer Klosterdörfer >> Umsetzungsbegleitung
Gemeinde Walkenried / Stadt Braunlage
Start 2017
Verfahrensdauer* bis 2025
Dorfentwicklung Nottensdorf / Bliedersdorf >> Planungsphase
Gemeinden Nottensdorf und Bliedersdorf, SG Horneburg
Start 2019
Dorfentwicklung Wiedau-Walsede >> Planungsphase
Gemeinden Bothel, Brokel, Hemsbünde und Kirchwalsede, SG Bothel
Start 2019

* Für die angegebene Verfahrensdauer kann keine Gewähr übernommen werden. Die genauen Zeiträume sind beim zuständigen Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) abzufragen.